
Gemeindeleitung
Gemeindeleiter:
Der Pfarrer ist im Auftrag des Bischofs Leiter der Kirchengemeinde. Er leitet die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat. Der Pfarrer ist Vorsitzender des Kirchengemeinderats. Anteil an der besonderen Verantwortung des Pfarrers haben die für die Kirchengemeinde bestellten Priester und Diakone sowie die zum pastoralen Dienst bestellten Frauen und Männer. (Auszüge aus der "Kirchengemeindeordnung")
Gemeindeleitung:
Da die Gläubigen insgesamt Anteil haben an der Heilssendung der Kirche, tragen sie und der Pfarrer gemeinsam Verantwortung für das Gemeindeleben und dafür, dass Kirche als Lebensraum für die Menschen erfahrbar wird. Gemeindeleitung, die diesem Verständnis gerecht wird, lässt sich nur in kooperativer Weise ausüben. Dies geschieht dadurch, dass verschiedene Dienste einzelne konkrete Leitungsaufgaben wahrnehmen, die ihnen aufgrund ihrer Kompetenz und ihres Engagements übertragen werden. (Auszüge aus "Gemeindeleitung im Umbruch")
